Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Ruth-Cohn-Schule ist bemüht, ihre Website im Einklang mit §10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ruthcohnschule.de

1 | Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit §10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2 | Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
• Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden so schnell wie möglich zur Verfügung gestellt.

3 | Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.12.2022 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf Selbstbewertung.

4 | Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.ruthcohnschule.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns. Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Ruth-Cohn-Schule
Stuttgarterstr. 15
79211 Denzlingen
E-Mail: sekretariat@ruthcohnschule.de
Telefonisch können Sie uns unter der Nummer 07666 611-2400 erreichen.

4 | Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Website den im § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die Ruth-Cohn-Schule wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Ruth-Cohn-Schule nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behinderten-Beauftragte
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfmb.bwl.de

Die Kontaktdaten des / der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Website des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach §12 Absatz 1 satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Symbolleiste für Barrierefreiheit